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Rom und Judäa zwischen 104 und 63 v.Chr.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das Königtum der Hasmonäer
3. Die römische Politik gegenüber Judäa
und die Neuordnung durch Pompeius
4. Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Als eines der prägenden Kennzeichen der Geschichte der
römischen Republik kann die Expansion des Herrschafts- und
Einflußbereiches gelten, die zunächst Italien, dann den
westlichen, schließlich im 2. und 1. Jahrhundert v.Chr. auch den
östlichen Mittelmeerraum erfaßte. Seit dem Sieg über
König Antiochos III. von Syrien hatte Rom, sei es als Ergebnis
zielstrebiger Bemühungen oder eher aus Sachzwängen heraus, im
östlichen Mittelmeer eine unangefochten hegemoniale Stellung inne,
die in der ersten Hälfte des 1. Jahrhunderts vor allem durch die
Kriege gegen die kleinasiatischen Königreiche Pontus und Armenien
weiter ausgebaut wurde. Die auf diese Weise im Laufe der Jahrhunderte
unter römischen Einfluß gebrachten Gebiete erhielten einen
von Fall zu Fall sehr unterschiedlichen Status. Zum Teil wurden sie in
Form einer Provinz direkter römischer Herrschaft unterstellt, zum
Teil bestanden sie als juristisch unabhängige, faktisch aber doch
im römischen Machtbereich befindliche Staaten weiter.
Zu den Gebieten des kleinasiatischen und syrischen Raumes, die der
Feldherr Gnaeus Pompeius Magnus während seiner Feldzüge
römischer Botmäßigkeit unterwarf, gehört
Judäa, das seit der Erringung der Unabhängigkeit vom
seleukidischen Syrien in der zweiten Hälfte des 2. Jahrhunderts
von den Hasmonäern regiert wurde. Die jeweiligen Herrscher dieser
Dynastie hatten seit diesem Zeitpunkt den Hohepriestertitel inne und
nahmen seit der Wende zum 1. Jahrhundert v.Chr. zusätzlich das
Königtum in Anspruch.
In dieser Arbeit soll zunächst die Zeit der Königsherrschaft
dieser Dynastie dargestellt werden; das eigentliche Interesse gilt dann
aber, im zweiten Teil, den Aktionen Pompeius' in dieser Region bis zur
Eroberung Jerusalems im Jahre 63 v.Chr. und insbesondere dem Status,
der Judäa im Rahmen der Neuordnung des Ostens durch Pompeius
zugewiesen wurde. Zur Debatte steht dabei, ob Judäa in irgendeiner
Form eine provinzielle Organisation erhielt, oder ob es als
abhängiges Königreich lediglich unter indirekter
römischer Herrschaft stand. Nicht untersucht werden sollen die
Veränderungen, denen dieser Status in den folgenden Jahren
beispielsweise durch Aulus Gabinius und Gaius Julius Caesar unterworfen
war.
Grundlegend für die Bearbeitung sind dabei die beiden Werke des
jüdischen Autors Flavius Josephus zur Geschichte Judäas
(Antiquitates Iudaicae und Bellum Iudaicum), da sie die
ausführlichsten erhaltenen Quellen darstellen, die außerdem
in einer vergleichsweise geringen zeitlichen Distanz von anderthalb
Jahrhunderten zum eigentlichen Geschehen entstanden sind. Daneben
wurden für die Fragestellung relevante Textstellen anderer
griechischer und lateinischer Autoren und, soweit möglich,
hebräische Quellen wie der Talmud und die Qumran-Texte sowie
Münzen berücksichtigt.
2. Das Königtum der Hasmonäer
2.1. Judas Aristobulos I. (104 - 103 v.Chr.)
In der Anfangsphase der von den Makkabäern geführten
jüdischen Unabhängigkeitsbewegung gegen das hellenistische
Syrien hatte das Ziel der Religionsfreiheit im Vordergrund gestanden,
ohne daß damit der Hellenismus, d.h. die griechische Kultur in
der Gesamtheit, abgelehnt worden wäre. In der Folgezeit allerdings
erhielt die Bewegung einen immer weltlicheren, sich am Ziel der
politischen Machtergreifung und Unabhängigkeit orientierenden
Charakter. Diese Zielrichtung setzte sich nach der Erringung der
Unabhängigkeit von Syrien im Streben der aus den Makkabäern
hervorgegangenen Dynastie der Hasmonäer nach dem Ausbau dieser
politischen Macht und insbesondere des beherrschten Territoriums fort.
Die Hasmonäer übernahmen dabei die Verhaltensweisen ihrer
hellenistischen Nachbarn, wie sich das in aller Deutlichkeit erstmals
während der kurzen Regierungszeit des Judas Aristobulos I. (104 -
103 v.Chr.) zeigte. Laut Josephus trug er den Beinamen "Philhellen"
(Griechenfreund), beseitigte zunächst seine Mutter, um selbst an
die Herrschaft zu gelangen, und nahm dann wahrscheinlich als der erste
Hasmonäer zusätzlich zum Hohepriestertum den Königstitel
in Anspruch. Damit war die "Hinwendung zur hellenistischen
Regierungsform" endgültig vollzogen.
Das bedeutete jedoch nicht, daß die Hasmonäer in den von
ihnen beherrschten Regionen auch die Ausübung der griechischen
Religion tolerierten. Die Bevölkerung der eroberten Gebiete wurde
gezwungen, zum Judentum überzutreten, um sie auf diese Weise an
die Regierung zu binden. So hat auch Aristobulos I. nach Josephus'
Angaben einen Teil Ituräas erobert, mit Judäa vereinigt und
die Bewohner vor die Alternative gestellt, entweder den jüdischen
Glauben und die jüdische Lebensweise anzunehmen oder auszuwandern.
Das eigentliche Kernland Ituräas, das etwa die Region des Libanon
und Antilibanon nördlich des jüdischen Siedlungsgebietes
umfaßte, kann hier nicht gemeint sein, weil es von den
Hasmonäern zu keinem Zeitpunkt beherrscht wurde. Wahrscheinlicher
ist, daß sich die Aussage auf Galiläa bezieht, das unter
ituräischer Herrschaft gestanden hatte, aber schon von
Aristobulos' Vorgänger Johannes Hyrkanos I. weitgehend judaisiert
und unter hasmonäische Kontrolle gebracht worden war. Die
vollständige Eingliederung in den jüdischen Staat geschah
demnach unter Aristobulos I., was angesichts der schon bestehenden
Bindung relativ leicht gefallen und auch in seiner kurzen
Regierungszeit möglich gewesen sein dürfte.
Unklar ist in der Forschung, ob Aristobulos I. auch eigene Münzen
prägen ließ. In Frage kommt ein im Vergleich zu den
übrigen hasmonäischen Münzen relativ seltener Typ, der
auf der Vorderseite die von einem Kranz umgebene hebräische
Legende "Yehuda der Hohepriester und die Gemeinde der Juden" und auf
der Rückseite ein doppeltes Füllhorn mit Granatapfel
trägt. Aufgrund des Namens Yehuda ist dieser Typ einem der beiden
gleichnamigen Hasmonäer Judas Aristobulos (104 - 103 v.Chr. bzw.
67 - 63 v.Chr.) zuzuordnen; die bei beiden vergleichsweise kurze
Regierungszeit kann keinen Hinweis darauf liefern, von wem diese
Münzen stammen. Grundsätzlich ist aber der Beginn der
hasmonäischen Münzprägung unter Johannes Hyrkanos I.
(135 - 104 v.Chr.) nicht auszuschließen, so daß eine
Zuordnung des erwähnten Typs zu Aristobulos I. zumindest
möglich erscheint.
2.2. Alexander Jannaios (103 - 76 v.Chr.)
Aristobulos' Witwe Alexandra Salome befreite nach dessen Tod seine
eingekerkerten Brüder, erhob Alexander Jannaios als den
ältesten von ihnen zum König und heiratete ihn. Zu Beginn
seiner Regierung umfaßte das Reich der Hasmonäer mit dem
eigentlichen Kernland Judäa sowie Idumäa, Samaria und
Galiläa das gesamte jüdische Binnenland westlich des Jordan,
dazu die ökonomisch bedeutende Küstenebene zwischen Azotus
(nördlich von Askalon) und Apollonia (südlich von
Stratonsturm) und einen Streifen jüdischen Siedlungsgebietes
östlich des Jordan (Peräa).
Im Verlauf der zahlreichen von ihm geführten Kriege brachte
Alexander Jannaios vor allem den gesamten, bisher noch nicht von den
Hasmonäern beherrschten Teil des Küstenstreifens unter seine
Kontrolle, wozu im Süden die Städte Rhinokorura an der Grenze
zu Ägypten, Raphia, Gaza und Anthedon sowie im Norden
Stratonsturm, Dora und der Berg Karmel zählten. Das noch weiter
nördlich gelegene Ptolemais widerstand einer Belagerung und kam zu
keinem Zeitpunkt unter jüdische Herrschaft. Allein Askalon wurde
von ihm offenbar nicht angegriffen und blieb an der Küste als die
einzige selbständige hellenistische Stadt bestehen, da von ihr
infolge der isolierten Lage im hasmonäischen Territorium kaum noch
eine Gefahr ausgehen konnte und sie gleichzeitig als neutrale
Verbindung zur hellenistischen Welt dienen konnte.
Ebenso eroberte er in mehreren Anläufen einen breiten Landstreifen
östlich des Jordan, nördlich der schon vor Jannaios'
Regierungszeit unter jüdischer Herrschaft stehenden Region
Peräa. Dieser Landstreifen reichte von Amathus und Gerasa im
Süden bis in die Gaulanitis nordöstlich des Sees Genezareth.
Durch die Einnahme des zuvor arabischen Landes der Moabiter und
Gileaditer südöstlich und südlich des Toten Meeres stand
nun auch der gesamte Uferstreifen dieses Sees unter jüdischer
Kontrolle. Alles in allem erreichte er damit die größte
Ausdehnung des Hasmonäerreiches und die territoriale
Wiederherstellung des altjüdischen Königreiches unter David
und Salomon um 1000 v.Chr.
Eine genauere Analyse der Eroberungen ergibt, daß Jannaios neben
der Abrundung seiner Territorien und einer allgemeinen Machterweiterung
in erster Linie an wirtschaftlich bedeutenden Gebieten interessiert
war. Dazu zählte vor allem der Küstenstreifen, dessen
Beherrschung die Kontrolle des lukrativen Fernhandels in diesem Teil
des Mittelmeeres gewährleistete. Nicht auszuschließen ist
gleichfalls, daß Jannaios sich von den Küstenstädten
aus am Piratenunwesen im Mittelmeer beteiligte; so kam nach Josephus'
Angaben beispielsweise ein großer Teil der von ihm
beschäftigten Söldner aus Cilicien, einer der Hauptbastionen
der Piraten, und auch seinem Sohn Aristobulos II. wurde später
Piraterie vorgeworfen. Mit der Beherrschung des gesamten Toten Meeres
(Asphaltites Lacus) hatten die Hasmonäer außerdem ein
Monopol über die im See mögliche Gewinnung von Bitumen, Salz
etc., auf deren Bedeutung auch Strabo hinweist.
Neben dieser ökonomischen Komponente richtete sich die
Eroberungspolitik nicht zuletzt gegen die griechischhellenistischen,
allgemein antijüdisch eingestellten Städte an der Küste
(Gaza, Stratonsturm etc.) und im Transjordanland (Pella, Dion, Gerasa
etc.), deren Einwohner in Verfolgung der traditionellen
hasmonäischen Politik gezwungen wurden, den jüdischen Glauben
anzunehmen. Taten sie es nicht, wurden sie aus ihrer Stadt vertrieben
und im allgemeinen durch jüdische Siedler ersetzt, wie dies in
Jannaios' Zeit mit Stratonsturm geschah. Pella dagegen wurde nach der
Eroberung sogar zerstört, "weil die Bewohner nicht versprechen
wollten, die jüdischen Gebräuche anzunehmen".
Im Innern standen große Teile der Bevölkerung in Opposition
zu Jannaios, was bis hin zu einem sechsjährigen, blutigen
Bürgerkrieg führte. Als der König etwa 95 v.Chr. beim
Laubhüttenfest als Hoherpriester zelebrierte, kam es erstmals zu
einer offenen Empörung, da "das Volk" ihm die Legitimation zu
diesem Amt absprach. Jannaios ließ seine Söldner gegen die
Aufständischen vorgehen und brachte das Land auf diese Weise
zunächst wieder unter seine Kontrolle. Nachdem er kurze Zeit
später aber eine schwere Niederlage gegen die Nabatäer
erlitten hatte, bei der sein Heer aufgerieben wurde und er selbst nur
mit knapper Not fliehen konnte, brachen die Unruhen innerhalb des
Landes erneut aus. Die folgenden kriegerischen Auseinandersetzungen mit
seinen Gegnern zwischen ca. 90 und 85 v.Chr., bei denen nach Angaben
des Josephus 50000 Juden ums Leben kamen, schwächten seine Macht
jedoch derart, daß er schließlich zu einer Versöhnung
bereit war. Jannaios' Gegner forderten jedoch weiterhin seinen Tod und
riefen im Jahre 88 v.Chr. den seleukidischen Herrscher Demetrios III.
Eukairos zu ihrer Unterstützung herbei. Dieser besiegte Jannaios,
woraufhin ein Teil der aufständischen Juden wieder zu dem
Hasmonäer überlief und Demetrios sich zurückzog. Die
restlichen Aufständischen wurden von Jannaios vernichtend
geschlagen, die Überlebenden grausam bestraft; 8000 Oppositionelle
flohen daraufhin aus Judäa und kehrten erst nach Jannaios' Tod
zurück.
Aus dem Bericht des Josephus ergeben sich wenig Hinweise auf die
eigentlichen Gründe des Aufstandes. Nachdem Aristobulos' Witwe
Alexandra Salome dessen Bruder Alexander Jannaios noch wegen seiner
"Herzensgüte" und "Rechtschaffenheit" zum König bestimmt
hatte, heißt es wenig später, das Volk hasse ihn, weil er so
viele "Schandtaten" begangen habe; und es haßte ihn derart,
daß es auch dann noch seinen Tod forderte, als Jannaios schon zum
Einlenken bereit war. Als einzigen konkreten Punkt nennt Josephus den
Vorwurf des Volkes, Jannaios sei nicht berechtigt, als Hoherpriester zu
amtieren und die Feiern zu zelebrieren, weil er der Sohn einer
Gefangenen sei.
Deutlich zeigt sich jedoch, daß ein großer Teil der
Bevölkerung in Opposition zu Jannaios stand; andernfalls wäre
die Länge und Härte des Bürgerkrieges nicht zu
erklären. Die eigentlich treibende Gruppe der Aufstandsbewegung
waren dabei die Pharisäer, eine der großen religiösen
Bewegungen innerhalb des Judentums. Während sie sich einerseits
sehr deutlich vom gewöhnlichen Volk, dem Am ha-arez (Landvolk),
durch besondere Reinheitsgebote absonderten, hatten die Pharisäer
andererseits großen Einfluß auf die Bevölkerung, da
sie wegen ihrer Frömmigkeit angesehen waren und als
Schriftgelehrte (Rabbis) auch und vor allem die Träger der
religiösen Erziehung des Volkes waren. Daß die
Pharisäer die Hauptgegner Jannaios' waren, ergibt sich neben der
Andeutung des Josephus, Jannaios sei "ihrem [d.h. der Pharisäer]
Übermut entgegengetreten", vor allem aus der talmudischen
Überlieferung. So ist dort die Rede von der Verfolgung der Rabbis
durch den König Jannaios und von einem Treffen zwischen ihm,
seiner Gemahlin Alexandra Salome und dem führenden Pharisäer
Simeon b. Shetah, dem auf Betreiben der Königin von Jannaios extra
für diese Zusammenkunft Schutz vor Verfolgung und Tod gewährt
wurde.
Der ursprüngliche Anlaß, der die Empörung beim
Laubhüttenfest zutage treten ließ, war die Abweichung vom
pharisäischen Ritus bei diesem Fest. Der Hauptgrund für die
Opposition der Pharisäer lag jedoch laut Josephus darin, daß
sie die Hasmonäer im allgemeinen und Alexander Jannaios im
besonderen nicht für berechtigt hielten, das Amt des
Hohenpriesters zu tragen und auszuüben.
Das zeigt sich auch in einer Schilderung des Talmud, in der es
heißt, König Jannaios sei auf einem Bankett aufgefordert
worden, auf das Hohepriesteramt zu verzichten, weil seine Mutter eine
Gefangene gewesen sei; er habe daraufhin die Pharisäer bestraft
und verfolgt ("sie erschlugen alle Weisen Israels [d.h.
Pharisäer], und die Welt war verwüstet, bis daß Simeon
b. Shetah kam und die Thora in ihren alten Platz wieder einsetzte").
Die zuletzt angeführte Talmud-Passage stimmt in den wesentlichen
Einzelheiten mit einem Bericht des Josephus überein, in dem dieser
allerdings das Ereignis in die Zeit des Johannes Hyrkanos I. verlegt
und daraus ableitet, dieser habe sich am Ende seiner Regierungszeit den
Pharisäern ab- und den Sadduzäern als deren Gegnern
zugewandt. Daß es sich hier um die Schilderung ein und desselben
Ereignisses handelt, ergibt sich aus der weitgehenden
Übereinstimmung der beiden Berichte. Ein großer Teil der
Forschung spricht sich dabei für die zeitliche Einordnung unter
Johannes Hyrkanos I. und nicht unter Jannaios aus; dagegen sprechen auf
der einen Seite die Aussage Josephus' wie rabbinischer Quellen,
Johannes Hyrkanos I. habe mit den Pharisäern sympathisiert und sei
breit vom Volk unterstützt worden, und auf der anderen Seite die
Hinweise auf Jannaios' pharisäischen Zeitgenossen Simeon b. Shetah
und die blutige Verfolgung der Pharisäer sehr viel mehr
dafür, das geschilderte Bankett in die Zeit des letzteren
Königs einzuordnen.
Während die Pharisäer Alexander Jannaios als Hohenpriester
ablehnten, wurde der Königstitel, den die Hasmonäer ebenso
usurpiert hatten wie den Hohepriestertitel, nicht angezweifelt, die
weltliche Monarchie als solche nicht grundsätzlich abgelehnt. Sie
entsprach zweifellos nicht den pharisäischen Idealen eines
messianischen Königtums in den Händen der Abkömmlinge
Davids, war aber so lange akzeptabel, wie der Einfluß der
Pharisäer auf die innere Entwicklung und vor allem ihre
religiöse Führungsstellung gewährleistet war. Damit wird
auch deutlich, warum die Pharisäer nicht schon zu einem
früheren Zeitpunkt in offene Opposition zu den Hasmonäern
getreten waren, die den umstrittenen Hohepriestertitel immerhin schon
seit etwa 140 v.Chr. innehatten. Sie konnten die Usurpation dieses
Amtes durch die Hasmonäer so lange hinnehmen, wie ihnen selbst
genügend Spielraum im Innern des Staates und in religiösen
Fragen gelassen wurde. Dazu gehörte nicht zuletzt auch, daß
die inneren Angelegenheiten vom Sanhedrin geregelt werden sollten,
einem Ratsgremium, das von den Pharisäern bestimmt wurde.
Unter Johannes Hyrkanos I., der auf ihrer Seite stand, war dies noch
der Fall; über die kurze Regierungszeit Aristobulos' I. kann in
diesem Zusammenhang keine Aussage getroffen werden. Alexander Jannaios
dagegen, den Sadduzäern nahestehend, schaffte den
pharisäischen Ritus für die Tempelzeremonien ab, und vor
allem schränkte er die Mitwirkungsmöglichkeiten des Sanhedrin
bei der Führung des Staates ein oder beseitigte diese Versammlung
sogar ganz. Darauf weist nach Auffassung vieler Forscher hin, daß
Jannaios in der Mitte seiner Regierungszeit, zeitlich also etwa
während der Auseinandersetzungen mit den Pharisäern,
Münzen prägen ließ mit der griechischen und
hebräischen Legende "König Alexander / Yehonathan der
König", gegen Anfang und Ende der Regierungszeit dagegen
Münzen mit der hebräischen Legende "Yehonathan der
Hohepriester und die Gemeinde der Juden". Diese "Gemeinde der Juden"
(Hever ha-Yehudim) ist gleichzusetzen mit dem Sanhedrin. Aus dem
Nichterscheinen dieser Institution auf dem zuerst genannten
Münztyp wird geschlossen, Jannaios habe den Sanhedrin während
dieser Zeit in seinen Mitwirkungsmöglichkeiten einzuschränken
versucht; die Wiedereinführung des zweiten Münztyps deute
entsprechend darauf hin, daß sich Jannaios dann den
Pharisäern wieder angenähert habe.
Diese Vorgehensweise, vor allem die Abschaffung oder Entmachtung des
Sanhedrin, paßt durchaus zu Jannaios' Politik im allgemeinen.
Probleme ergeben sich allerdings bei der Zuordnung der Münzen
dadurch, daß solche des Typs "König Alexander / Yehonathan
der König" auch mit der Datierung in das 20. und 25. Jahr seiner
Regierung, also für 83 und 78 v.Chr. nachgewiesen sind. Sie
würden damit aus jener Phase stammen, die allgemein als eine Zeit
der Annäherung an die Pharisäer betrachtet wird, und die oben
angeführte Chronologie wieder in Frage stellen. Probleme ergeben
sich auch daraus, daß eine vergleichsweise große Anzahl von
Münzen offenbar vom Typ "König Alexander / Yehonathan der
König" zum Typ "Yehonathan der Hohepriester und die Gemeinde der
Juden" umgeprägt worden ist, wobei Spuren der alten Inschrift
erhalten blieben. Geht man davon aus, daß die Pharisäer
primär Anstoß am Hohepriestertitel genommen haben, ist die
von einigen Autoren vertretene These, die Münzen seien im Sinne
einer Konzession an die Pharisäer umgeprägt worden, nicht
mehr haltbar, da hier ja gerade nicht der Hohepriester-, sondern der
Königstitel beseitigt worden ist. Eher wäre anzunehmen, diese
Münzen seien Zeichen einer Verschärfung des
Verhältnisses zwischen König und Pharisäern.
Nach den bisherigen Ausführungen standen die Pharisäer in
Opposition zu Alexander Jannaios, weil sie ihre Rolle in der inneren
Führung des Landes gefährdet sahen. Daß sich weite
Kreise der Bevölkerung dieser Opposition und Aufstandsbewegung
anschlossen, ist neben dem Einfluß der Pharisäer auf das
Volk nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß letzteres
unter den Hasmonäern erhebliche Belastungen zu tragen hatte. Nach
der Befreiung von seleukidischer Herrschaft waren die bis zu diesem
Zeitpunkt sehr hohen Steuern zunächst gesenkt worden, wofür
den Bauern aber zusätzlich die Leistung von Militärdienst
auferlegt wurde. Die beinahe ununterbrochenen Kriege, die dann vor
allem von Alexander Jannaios geführt wurden, brachten für die
Bevölkerung eine erneute Straffung der Verwaltung und
Verschärfung der Besteuerung mit sich; dieser Umstand dürfte
wesentlich zum Ausbruch der Rebellion beigetragen haben.
2.3. Alexandra Salome (76 - 67 v.Chr.)
Vor seinem Tod im Jahre 76 v.Chr. ernannte Jannaios seine Gemahlin
Alexandra Salome zur Nachfolgerin in der Königswürde; diese
wiederum übertrug das Amt des Hohenpriesters ihrem älteren
Sohn Johannes Hyrkanos II. Während der neun Jahre ihrer Regierung
verstärkte Alexandra nach Josephus' Angaben ihr Heer weiterhin
durch die Anwerbung von Söldnern, "so daß sie die
benachbarten Fürsten in Schrecken jagte und von ihnen Geiseln
gestellt bekam." In diesem Punkt also setzte sie die Politik ihres
Vorgängers fort; anders als Jannaios beschränkte sich
Alexandra aber, trotz der ihr zur Verfügung stehenden
Militärmacht, weitgehend auf die Sicherung des erreichten
Territorialbestandes. Die einzige äußere Gefahr für das
Hasmonäerreich stellte in dieser Zeit der armenische König
Tigranes dar, der im Jahre 83 v.Chr. das seleukidische Syrien erobert
hatte und in den folgenden Jahren nach Süden vorrückte, wo er
etwa im Jahre 70 v.Chr. die dem jüdischen Territorium benachbarte
Stadt Ptolemais mit Gewalt einnahm. Seinen weiteren Vormarsch gegen
Judäa versuchte Alexandra durch die Überbringung reicher
Geschenke zu verhindern; noch mehr dürfte jedoch zu Tigranes'
plötzlichem Rückzug beigetragen haben, daß der
römische Feldherr Lucullus gerade zu diesem Zeitpunkt in Armenien
eingefallen war.
Im innenpolitischen Bereich waren die Jahre unter Alexandra Salome vor
allem geprägt von einer völligen Kehrtwendung zugunsten der
zuvor von Jannaios verfolgten Pharisäer. Indem sie mit diesen
Frieden schloß, folgte sie laut dem Bericht des Josephus einem
Rat, den Alexander Jannaios ihr kurz vor seinem Tod gegeben hatte. Es
sollte gewährleistet werden, daß das mit den Pharisäern
sympathisierende Volk die Regierung unterstützte und die
Stabilität des Landes nicht durch neue Aufstände
gefährdete. Die Pharisäer stiegen zur mächtigsten
Gruppierung im Staat auf; ihre unter Jannaios abgeschafften Gesetze
wurden wieder eingeführt, und auch im Sanhedrin waren es die
Pharisäer, die von nun an die Geschicke des Landes bestimmten.
Dies allerdings ging so weit, daß sie nun ihrerseits diejenigen
verfolgten, die unter Jannaios ihre Gegner gewesen waren. Diese
Gruppierung, die Sadduzäer, protestierten daraufhin unter
Führung von Alexandras jüngerem Sohn Aristobulos II. bei der
Königin und drohten an, als Heerführer in nabatäische
Dienste zu treten, sofern nicht sämtliche Festungen des
Hasmonäerreiches ihrem Kommando unterstellt würden. Alexandra
gab dieser Forderung nach, wobei sie allerdings mit Alexandreion,
Hyrkania und Machaerus die drei wichtigsten Burgen in ihrer eigenen
Hand behielt. Insgesamt gab die Königin damit Aristobulos II. und
seinen Anhängern die Ausgangsbasis für einen weiteren
Bürgerkrieg, wie sich im folgenden herausstellen sollte.
In der jüdischen Überlieferung blieb die Zeit der Alexandra
Salome alles in allem als eine Phase des Friedens und des materiellen
Reichtums in Erinnerung, die in positivem Kontrast stand zu den darauf
folgenden Ereignissen, welche das Ende der selbständigen Existenz
eines jüdischen Staates bringen sollten.
2.4. Exkurs: Das Verhältnis des
Hasmonäerreiches zu Rom und anderen Mächten bis zur
Unterwerfung durch Pompeius im Jahre 63 v.Chr.
In ihrem Bemühen um Unabhängigkeit von Syrien hatten sich die
Hasmonäer im 2. Jahrhundert v.Chr. noch vergleichsweise deutlich
an Rom orientiert und sich darum bemüht, dort Unterstützung
für ihr Unabhängigkeitsstreben zu finden. Da Rom wiederum
durchaus an einer Schwächung Syriens interessiert war, wurden in
dieser Zeit mehrere Senatsbeschlüsse zugunsten der Juden
gefaßt. Diesem guten Verhältnis entspricht, daß die
Römer in der jüdischen Literatur dieser Zeit noch eine
idealistische Darstellung fanden; das zeigt sich beispielsweise im 1.
Makkabäerbuch, das während der Regierungszeit von Johannes
Hyrkanos I. (135 - 104 v.Chr.) verfaßt wurde.
Der letzte Beschluß des römischen Senats, der die Juden
gegen das seleukidische Syrien unterstützen sollte, stammt etwa
aus dem Jahre 107 v.Chr.; aus der darauf folgenden Zeit bis 63 v.Chr.
sind keine diplomatischen Kontakte mehr bekannt. Die Gründe
für das Einschlafen der Beziehungen sind auf beiden Seiten zu
suchen. Wegen der zunehmenden Schwäche Syriens durch innere
Auseinandersetzungen stellte dieser Staat keine Gefahr mehr für
das Hasmonäerreich dar, das im Gegenteil in diesen Jahren zu einer
der größten Militärmächte der Region aufstieg. Die
Hasmonäer waren damit nicht mehr auf römische Hilfe für
die Sicherung und den Ausbau ihrer Stellung angewiesen. Von
römischer Warte aus gesehen verlor Judäa seine bisherige
Rolle als Bollwerk gegen Syrien, da von diesem desolaten Staatsgebilde
kaum noch eine Gefahr für die Machtinteressen Roms ausgehen
konnte. Zusätzlich lenkten die innerrömischen
Auseinandersetzungen der Bürgerkriegszeit sowie die zunehmende
Bedrohung durch Mithradates VI. von Pontus in Kleinasien die
römische Aufmerksamkeit eher vom syrisch-jüdischen Raum ab.
Die Hasmonäer pflegten stattdessen diplomatische Kontakte zu den
ihnen geographisch näher liegenden Mächten im Nahostbereich.
Im Falle der schon erwähnten Gesandtschaft Alexandra Salomes zu
König Tigranes von Armenien ergab sich das zwangsläufig aus
der militärischen Lage; daneben heißt es in rabbinischen
Quellen, Alexander Jannaios habe eine parthische Gesandtschaft sehr
freundlich bei sich aufgenommen.73 Daraus und aus den - Rom zweifellos
wenig gelegen kommenden - Aktivitäten insbesondere Alexander
Jannaios' in der Piraterie und gegen die hellenistischen Städte
aber eine Gegnerschaft zwischen Rom und Judäa herzuleiten,
dürfte für diese Zeit noch zu weit gehen.
2.5. Der Bürgerkrieg zwischen Aristobulos II.
und Hyrkanos II. (67 - 63 v.Chr.)
Der Protest der sadduzäischen ehemaligen Ratgeber Alexander
Jannaios' gegen die Verfolgung durch die Pharisäer hatte dazu
geführt, daß Alexandra Salome ersteren die
Verfügungsgewalt über die meisten Festungen des Landes
übergeben hatte; von dort aus bereiteten die Sadduzäer nun
ihren Aufstand gegen die Königin vor. Dahinter stand neben der
Überzeugung Aristobulos', der für die Nachfolge vorgesehene
Hyrkanos II. sei ungeeignet für die Regierung, vor allem die
Befürchtung, unter seiner Herrschaft würden die
Pharisäer völlig uneingeschränkt über das Land
bestimmen und die Sadduzäer weiter verfolgen. Ein Ansatzpunkt
für die Erhebung ergab sich, als Alexandra gegen Ende ihrer
Regierungszeit schwer erkrankte. Aristobulos warb weitere Söldner
an und brachte den größten Teil des Landes unter seine
Kontrolle; die Königin starb jedoch, noch bevor es zu
größeren militärischen Auseinandersetzungen um die
Herrschaft kam.
Nach ihrem Tod wurde der bisherige Hohepriester Hyrkanos II. im Jahre
67 v.Chr. mit Unterstützung der pharisäischen
Schriftgelehrten rechtmäßiger Nachfolger Alexandra Salomes
in der Königswürde; damit lagen die beiden höchsten
Ämter des Hasmonäerreiches wieder in einer Hand. In den
folgenden offenen militärischen Auseinandersetzungen zwischen den
beiden Brüdern siegte Aristobulos, nachdem sich ein großer
Teil der Bevölkerung und der Soldaten auf seine Seite gestellt
hatte. Die Kontrahenten kamen überein, daß Aristobulos
Hoherpriester und König werden und Hyrkanos sich aus dem
öffentlichen Leben zurückziehen sollte, ohne von Aristobulos
weiter behelligt zu werden.
Das Eingreifen des Idumäers Antipater, Vaters des späteren
Königs Herodes, zugunsten Hyrkanos' führte jedoch wenig
später dazu, daß die Auseinandersetzungen wieder auflebten.
Dieser Idumäer war nach Josephus' Aussagen reich und
einflußreich und hatte enge Verbindungen zur hasmonäischen
Königsfamilie; so hatte er vermutlich wie sein Vater das Amt eines
Statthalters von Idumäa inne. Josephus nennt zwei Gründe
für seine Aktivitäten: zum einen sei er mit Aristobulos
verfeindet gewesen und hätte nun, da dieser an die Macht gekommen
sei, Verfolgung zu befürchten. Zum anderen hätte er
beabsichtigt, hinter einem König und Hohenpriester Hyrkanos die
eigentliche Macht auszuüben, was nach der Lage der Dinge nun nicht
mehr möglich war. Antipater brachte zunächst "die Vornehmen
der Juden" gegen Aristobulos mit dem Argument auf, er sei nicht der
legitime Herrscher, und sicherte auf diese Weise ihre
Unterstützung für Hyrkanos. In einem weiteren Schritt
überredete er diesen, zum Nabatäerkönig Aretas III. zu
fliehen, da sein Leben in Jerusalem nicht vor Aristobulos sicher sei;
Aretas wiederum versprach auf Betreiben Antipaters, Hyrkanos
militärisch gegen Aristobulos zu unterstützen, wofür ihm
die Rückgabe von zwölf Städten südlich des Toten
Meeres versprochen wurde, die von Jannaios erobert worden waren.
Aretas zog daraufhin wie vereinbart mit einem Heer gegen Aristobulos,
besiegte ihn und belagerte ihn schließlich im April 65 v.Chr. im
Tempel von Jerusalem; der größte Teil des Volkes wandte sich
dem neuen Machthaber Hyrkanos zu, so daß Aristobulos fast alle
Anhänger verlor. Die Niederlage und Unterwerfung des im Tempel
Belagerten war damit absehbar; in dieser Situation jedoch erschienen
die Römer auf der Bildfläche Judäas und veränderten
die Sachlage völlig.
3. Die römische Politik gegenüber Judäa
und die Neuordnung durch Pompeius
3.1. Hintergründe der Aktivitäten
Im Jahre 69 v.Chr. hatte L. Licinius Lucullus den armenischen
König Tigranes besiegt, der zu diesem Zeitpunkt auch Herrscher
über Syrien war, und dort an dessen Stelle mit Antiochos XIII.
Asiatikos einen Nachkommen des legitimen syrischen Königshauses
als Herrscher über das Land eingesetzt. Seit diesem Zeitpunkt
stand Syrien also als abhängiges Königreich unter indirektem
römischem Einfluß. Da dieser König jedoch nicht in der
Lage war, die Kontrolle über das Land zu behalten, ergab sich in
der Folge ein mehrjähriger Bürgerkrieg, in dessen Verlauf die
Römer zeitweise auch Antiochos' Konkurrenten Philipp II.
unterstützten. Angesichts dieser Probleme übernahm Pompeius
Syrien im Jahre 64 v.Chr. endgültig als Provinz und unterwarf das
Gebiet damit direkter römischer Herrschaft.
Dieser Schritt machte es fast unvermeidlich, daß die Römer
ihren Einfluß auch auf Judäa auszudehnen suchten, dessen
Lage an der Mittelmeerküste von großer strategischer
Bedeutung war; das galt um so mehr, wenn Pompeius tatsächlich die
in den Antiquitates angedeutete Absicht hatte, auch das
südöstlich von Judäa im Binnenland gelegene Nabatäa
unter seine Kontrolle zu bringen. Auch politisch hatte die zumindest
bis zum Ende des 2. Jahrhunderts v.Chr. von den Römern
unterstützte Unabhängigkeit Judäas ihren Wert verloren,
da sie der Schwächung des Seleukidenstaates in Syrien gedient
hatte und nun einer römischen Provinz Syrien im Gegenteil
gefährlich werden konnte.
Dazu kam außerdem, daß die Politik der Hasmonäer in
wesentlichen Punkten nicht mit römischen Interessen
übereinstimmte, wenn die jüdischen Herrscher mindestens seit
Alexander Jannaios beispielsweise Kontakte zu Roms Hauptgegnern im
Osten hielten und die griechischen Städte der Region eroberten und
teilweise zerstörten. So begründet Cassius Dio das Vorgehen
Pompeius' gegen die Juden damit, daß diese Phönizien, d.h.
den hellenistischen Küstenstädten, Gewalt angetan
hätten; in ähnlicher Weise berichtet Diodor, Pompeius habe
den Juden vorgeworfen, sie hätten Gesetze gebrochen und den
Römern Unrecht zugefügt. Nach dem Kontext kann sich diese
Aussage nur auf Ereignisse vor der Eroberung Judäas im Jahre 63
v.Chr. und damit noch am ehesten auf die Aktionen gegen die
griechischen Städte durch Jannaios und seine Nachfolger beziehen.
Nicht ausgeschlossen ist auch, daß von den jüdischen
Häfen wie vor allem Joppe aus Piraterie betrieben wurde, die
gerade von Pompeius erbittert bekämpft worden war; diesen Vorwurf
jedenfalls erhob Hyrkanos II. vor Pompeius gegen Aristobulos II.
Der Thronstreit der Hasmonäer bot mit der Bitte der beiden
Brüder um Unterstützung einen willkommenen Anlaß
für die Römer, in die Geschehnisse in Judäa einzugreifen
und ihren Einfluß auf die Region auszudehnen. Insofern ist es
auch nur die halbe Wahrheit, wenn Josephus die Schuld für die
Unterwerfung Judäas durch Rom allein bei den sich um die
Herrschaft streitenden Brüdern Aristobulos und Hyrkanos sieht.
3.2. Das Eingreifen der Römer in den
Bürgerkrieg
Nach der Eroberung von Damaskus im Jahre 65 v.Chr. schickte Pompeius
seinen Quaestor M. Aemilius Scaurus, um die Stadt in römische
Herrschaft zu übernehmen. Nach der Schilderung des Josephus im
Bellum erfuhr Scaurus in Damaskus vom gegenwärtigen Thronstreit in
Judäa und brach darauf dorthin auf, "wie wenn er ein besonderes
Geschäft zu machen gedächte". Nach derjenigen in den
Antiquitates machte er sich sofort auf den Weg nach Judäa und
erfuhr erst während der Reise vom Thronstreit. Der genaue Ablauf
ist heute sicherlich nicht mehr zu klären; in jedem Fall aber ist
davon auszugehen, daß ein Vordringen nach Judäa von
vornherein zumindest in Betracht gezogen wurde, daß sich aber
Scaurus auch schon vor seinem Aufbruch nach Süden über die
Lage dort informiert hat.
Gesandte der beiden streikenden Parteien wandten sich an Scaurus mit
der Bitte um Unterstützung, die zumindest Aristobulos noch mit
einem Geldgeschenk untermauerte. Scaurus entschied sich für
Aristobulos, wobei dessen Geldgeschenk, seine energische
Persönlichkeit oder voraussehbaren die Schwierigkeiten bei einer
Belagerung des Tempelberges bei der Entscheidun eine Rolle gespielt
haben dürfte. Den Belagerungstruppen von Aretas und Hyrkanos wurde
der Abzug befohlen und im Falle der Weigerung das Eingreifen Pompeius'
mit dessen römischem Heer angedroht. Aretas beendete die
Belagerung des Tempels daraufhin und wurde auf dem Rückzug von
Aristobulos geschlagen, der damit wieder die volle Kontrolle über
das Land innehatte. Diese Ereignisse sind in das Jahr 64 v.Chr.
einzuordnen.
Vor Pompeius selbst erschienen Gesandtschaften der beiden
Bürgerkriegsparteien erstmals im Winter 64/63 v.Chr. in Antiochia
und baten um Unterstützung; der römische Feldherr vertagte
die Entscheidung allerdings zunächst bis zu seiner geplanten
Anwesenheit in Damaskus im Frühjahr 63 v.Chr. Zu diesem Zeitpunkt
wurden die beiden Brüder persönlich vorstellig,
außerdem kam eine Delegation des jüdischen Volkes. Hyrkanos
berief sich, unterstützt von "über tausend der vornehmsten
Juden", auf die Rechtmäßigkeit seiner
Herrschaftsansprüche und klagte Aristobulos an, dieser habe ihn
des Thrones und eines großen Teils des Landes beraubt und
betreibe außerdem Piraterie an den Küsten Judäas.
Aristobulos überreichte erneut ein kostbares Geschenk und vertrat
die Ansicht, Hyrkanos sei zu träge für die Ausübung der
Herrschaft; er selbst habe die Regierung übernommen, um das Land
nicht in fremde Hände geraten zu lassen. Als Zeugen traten auf
seiner Seite "stutzerhaft gekleidete Jünglinge" auf, die ob ihres
Verhaltens keinen besonders guten Eindruck machten. "Das Volk, das
überhaupt von der Königsherrschaft nichts wissen wollte,
ließ vorbringen, bei ihnen sei es alte Sitte, daß sie nur
den Priestern des von ihnen verehrten Gottes zu gehorchen brauchten;
diese beiden Nachkommen von Priestern aber suchten dem Volke eine
andere Regierungsform aufzudrängen, um es in Sklaverei zu bringen."
Entgegen der "allgemein akzeptierten Ansicht", die Pharisäer als
die eine große Gruppierung im jüdischen Volk hätten den
ihnen zweifellos nahestehenden Hyrkanos II. unterstützt und die
zuletzt genannte dritte Delegation sei folglich von einer weiteren
Gruppierung gestellt worden, ist m.E. davon auszugehen, daß es
hier doch die Pharisäer waren, die vor Pompeius die
Wiederherstellung der Theokratie forderten. Kaum jemand anders als sie
hätten das Volk vertreten können, auf das sie großen
Einfluß ausübten, zumal auch nirgends von einer weiteren
Gruppe, etwa im Sinne einer unabhängigen Volksvertretung neben den
Pharisäern und den hier nicht in Frage kommenden Sadduzäern
die Rede ist. Ursprünglich hatten sich die Pharisäer nur
gegen das Hohepriestertum der Hasmonäer, speziell Alexander
Jannaios', gewandt und ihnen das Königtum belassen wollen, das sie
als die Repräsentanz der äußeren Macht des Staates
verstanden. Damit hatte sich die Hoffnung verbunden, die Lenkung der
inneren Angelegenheiten werde in etwa ihren religiös
geprägten Vorstellungen entsprechen. Als dies unter Jannaios und
dann vor allem während des ruinösen Bürgerkrieges immer
weniger der Fall war, setzten die Pharisäer sich schließlich
vor Pompeius für die völlige Abschaffung der
Hasmonäerherrschaft zugunsten der traditionellen Theokratie mit
der Leitung des Staates durch den Sanhedrin und den Hohenpriester ein.
Pompeius hörte die Gesandtschaften an, verschob seine Entscheidung
aber erneut bis zur Beendigung des geplanten Feldzuges gegen die
Nabatäer und forderte die Brüder auf, bis zu diesem Zeitpunkt
Frieden zu halten und ihn zu begleiten; dabei "sprach er [dem
Aristobulos] besonders gnädig zu, damit er das Volk nicht
aufwiegle und ihm selbst nicht die Zugänge abschneide." Dabei kann
mit einiger Sicherheit davon ausgegangen werden, daß sich
Pompeius im stillen schon für den für seine Zwecke erheblich
geeigneteren, da weniger ehrgeizigen Hyrkanos entschieden hatte und
diese Entscheidung nur noch nicht publik machte, um den Rivalen
Aristobulos nicht im Rücken zu haben; andernfalls hätte er
hier die Entscheidung Scaurus' für Aristobulos einfach
bestätigen können.
Aristobulos, der diese Zusammenhänge offenbar erkannte,
verließ Pompeius vorzeitig und zog sich auf die Festung
Alexandreion im Jordantal zurück. Pompeius gab daraufhin die
beabsichtigte Nabatäerkampagne auf, zog hinterher und verhandelte
vor Alexandreion mit Aristobulos; der Aufforderung, sämtliche
unter seinem Befehl stehenden Festungen zu übergeben, kam dieser
auf Anraten seiner Vertrauten schließlich nach. Dann allerdings
zog er sich nach Jerusalem zurück, um von dort aus gegen Pompeius
Krieg zu führen. Als das römische Heer vor Jerusalem stand,
bot Aristobulos angesichts der militärischen Übermacht der
Römer eine Geldzahlung und die Unterwerfung der Stadt sowie der
eigenen Person unter römische Botmäßigkeit an; Pompeius
"möge vom Krieg ablassen und im Frieden alles nach seinem
Gutdünken ordnen". Dabei ist davon auszugehen, daß diese
Unterwerfung als vollgültige Dedition Aristobulos' zu betrachten
ist.
Unter deditio ist zu verstehen die freiwillige rechtliche
Selbstvernichtung eines Staates mit dem Ziel, eine gewaltsame Eroberung
durch den überlegenen Gegner mit den entsprechenden
Begleiterscheinungen wie Plünderungen etc. zu verhindern. Ihre
rechtlichen Folgen sind grundsätzlich die gleichen wie diejenigen
einer Eroberung, d.h. die volle Verfügungsgewalt - dicio -
über den ehemaligen Staat, dessen Besitz und Bewohner geht in die
Hände des Siegers über. Sie wird grundsätzlich im
römischen Lager, das fiktiv als römischer Boden gilt,
vollzogen, da es als Zeichen der Schwäche betrachtet wird, sich in
das Lager des Gegners zu begeben; nur zum Zweck der Dedition hielten
sich fremde Feldherren überhaupt im römischen Lager auf, denn
Verhandlungen im allgemeineren Sinne fanden auf neutralem Boden statt.
Von Seiten der sich Dedierenden aus konnten keine Bedingungen für
eine Dedition gestellt werden (etwa im Sinne eines Anspruchs auf
Schonung durch den römischen Feldherrn); von Seiten der Römer
aus aber wurden für die Annahme der Dedition die Abgabe der
Waffen, Stellung von Geiseln und die Übernahme der Kriegskosten
durch den Dedierten sowie die Auslieferung der feindlichen Führer
vorausgesetzt.
Aus der Schilderung des Josephus ergibt sich, daß zumindest ein
Teil dieser Bedingungen wie die Zahlung von Geld und die (Selbst-)
Auslieferung Aristobulos' erfüllt wurde, ebenso wie die Dedition
ordnungsgemäß im römischen Lager vor Jerusalem
stattfand. Die tatsächliche Herrschaftsübernahme allerdings
gehörte gleichfalls als wesentlicher Bestandteil zur Dedition;
wurde sie vereitelt, war auch die Dedition hinfällig, und
stattdessen wurde das gegnerische Gebiet erobert und nach dem
Kriegsrecht behandelt. Genau das geschah in diesem Fall: Pompeius nahm
die Unterwerfung an und schickte Aulus Gabinius, um die Stadt sowie das
Geld zu übernehmen; von Aristobulos' Anhängern in Jerusalem,
die offenbar mit der Unterwerfung nicht einverstanden waren und denen
möglicherweise auch der bindende Charakter der Dedition nicht ganz
klar war, wurde ihm der Einlaß jedoch verweigert. Aristobulos
wurde daraufhin von Pompeius gefangengenommen; seine Anhänger
zogen sich auf den Tempelberg zurück, während die
zahlenmäßig überlegenen Anhänger des Hyrkanos die
restliche Stadt den Römern übergaben.
Nach einer dreimonatigen Belagerung, bei der Pompeius von den
Anhängern Hyrkanos' unterstützt wurde, nahmen die Römer
den Tempel im Juli/August 63 v.Chr. ein, wobei nach Josephus' Angaben
12000 Juden - zum Teil durch die Hand der Römer, zum Teil durch
die der eigenen Landsleute - ums Leben kamen. Pompeius betrat das
Allerheiligste des Tempels, rührte den dort vorgefundenen
Tempelschatz jedoch nicht an und ließ den Tempel danach wieder
reinigen.
In den pharisäischen Psalmen Salomons spiegelt sich die Eroberung
Jerusalems durch die heidnischen Römer "als göttliche Strafe
für die Sünden des Volkes" und insbesondere der
Hasmonäerfürsten, deren Lebensweise längst nicht mehr
den religiösen Vorstellung der Pharisäer entsprach. Pompeius
allerdings handelte in ihrem Augen genauso schändlich,
insbesondere dadurch, daß er das Allerheiligste des Tempels
betrat und dadurch entweihte: "In [seiner] Barbarei tat der Feind
Vermessenes, und sein Herz war ferne von unserem Gott. Und alles, was
er in Jerusalem tat, war ganz, wie es die Heiden in den von ihnen
bezwungenen Städten zu tun pflegen." Der Groll ging so tief,
daß die Juden im Jahre 115 n.Chr., also fast 200 Jahre
später, sein Grabmal in Alexandria zerstörten. Auch im
HabakkukKommentar aus Qumran werden die "letzten Priester Jerusalems",
d.h. die hasmonäischen Hohenpriester, mit ihren Missetaten
verantwortlich gemacht für das Unglück des jüdischen
Volkes. Mit den Kittim, die als Vollstrecker der Strafe auftreten, sind
auch hier die Römer gemeint: "Its interpretation [der Textstelle
von Hab. 2,8a: "Because you have plundered many nations, all the
remnant of the peoples shall plunder you"] concerns the Last Priests of
Jerusalem, who shall amass money and wealth by plundering the peoples.
But in the last days their riches and booty shall be delivered into the
hands of the Kittim, for it is they who are the remnant of the peoples."
Von römischer Seite aus bezieht sich wahrscheinlich eine von dem
Aedilen A. Plautius im Jahre 54 v.Chr. herausgegebene Münze auf
die Einnahme Judäas durch Pompeius. Sie zeigt die Büste einer
Frauengestalt mit turmähnlichem Kopfschmuck sowie die Umschrift
"BACCHIVS IVDAEVS"; vor dem Hintergrund der damals in Rom herrschenden
Auffassung, die Juden verehrten den Gott Bacchus im Jerusalemer Tempel,
wird die Umschrift gedeutet als "der jüdische Bacchuspriester" und
die Bezeichnung gleichgesetzt mit dem jüdischen Hohenpriester.
Davon abweichend nehmen einige Forscher an, die Münze beziehe sich
auf die Unterwerfung eines kleineren jüdischen Dynasten namens
Bacchius; so weist Schalit auf die im griechischen Osten durchaus
gebräuchliche Verwendung des Eigennamens Bacchius hin. Dennoch ist
es m.E. zweifelhaft, ob ein derartiges Ereignis von vergleichsweise
geringer Bedeutung seine Würdigung tatsächlich in der
Münzprägung gefunden hätte; die Gleichsetzung von
BACCHIVS IVDAEVS mit den hasmonäischen Hohenpriestern erscheint
damit naheliegender.
3.3. Die Neuorganisation des ehemaligen
Hasmonäerreiches
Das Recht Pompeius', die Verhältnisse in Syrien und Judäa
nach seinen Vorstellungen neu zu regeln, ergab sich aus der faktischen
wie juristischen Vernichtung der dortigen Staaten; die von Pompeius
getroffenen Anordnungen sind damit als konstitutiver Akt zu verstehen,
der neue Formen staatlicher Organisation an die Stelle der alten setzte.
Judäa wurde dabei im Vergleich zu den übrigen Staaten dieser
Region wie Ituräa und Nabatäa relativ hart behandelt; im
Rahmen der territorialen Neuregelung verlor das ehemalige
Hasmonäerreich rund ein Drittel seines bisherigen Gebietes. Nach
den Angaben des Josephus trennte Pompeius die folgenden
griechischhellenistischen Städte von Judäa ab: Gadara,
Hippos, Skythopolis, Pella, Dion, Samaria, Marissa, Azotus, Jamnia,
Arethusa, Gaza, Joppe, Dora und Stratonsturm; außerdem
gehören in diese Gruppe Apollonia, Anthedon, Raphia und Abila. Aus
dieser Aufstellung ergibt sich, daß Judäa einen großen
Teil des Landes östlich des Jordan, zumindest Teile von Samaria,
den westlichen Teil von Idumäa sowie den gesamten, bisher von den
Hasmonäern beherrschten Küstenstreifen verlor. Übrig
blieben zum einen Galiläa im Norden und, territorial davon
getrennt, das jüdische Kernland mit den vier Toparchien Lydda,
Ramathain, Apharaema und Acraba, das östliche Idumäa und, als
ein schmaler Streifen östlich des Jordan, Peräa mit Amathus
und Machaerus.
Deutlich wird, daß Pompeius mit dieser territorialen Neuordnung
neben der politischen Schwächung verschiedene Ziele verfolgte. So
trennte er vor allem die erst im ersten Viertel des 1. Jahrhunderts
v.Chr. durch Alexander Jannaios eroberten Gebiete wieder vom
jüdischen Staat ab; dazu zählten vor allem die
Küstenebene und das Transjordanland, während die gleichfalls
von Jannaios unterworfenen Gebiete südlich des Toten Meeres schon
von Hyrkanos II. an den Nabatäer Aretas III. zurückgegeben
worden waren. Entsprechend heißt es bei Josephus ähnlich wie
bei Strabo, Pompeius habe den Juden die von ihnen eroberten Städte
wieder abgenommen, diejenigen Städte also, die sich erst seit
vergleichsweise kurzer Zeit in jüdischem Besitz befanden.
Mit seiner Regelung erreichte Pompeius gleichzeitig die Trennung
jüdischen und griechischen Siedlungsgebietes, da fast alle der
hasmonäischen Herrschaft entzogenen Städte dem
hellenistischen Kulturkreis angehörten und von den Hasmonäern
aus diesem Grund unterdrückt worden waren, von Pompeius jetzt
jedoch aus demselben Grund bevorzugt wurden. Das Prinzip der Trennung
jüdischen und griechischen Territoriums wurde jedoch nicht in
allen Fällen durchgehalten, insbesondere im Falle der
Küstenstadt Joppe, die schon von dem Makkabäer Simon in der
Mitte des 2. Jahrhunderts v.Chr. dem jüdischen Staat angegliedert
worden war und seit langem von einer jüdischen Bevölkerung
bewohnt wurde. Es kann davon ausgegangen werden, daß Pompeius
hier bezweckte, dem restlichen Judäa keinen direkten Zugang mehr
zum Mittelmeer zu gewährleisten und es damit sowohl vom
profitablen Seehandel als auch von der Piraterie fernzuhalten.
Angestrebt wurde dabei also die empfindliche Schwächung der
wirtschaftlichen Kraft Judäas, das nun neben Jerusalem auch keine
größeren Städte mehr aufzuweisen hatte.
Nach dem Bericht des Josephus gab Pompeius "die [griechischen]
Städte ihren früheren Bewohnern zurück" und befahl,
soweit notwendig, ihren Wiederaufbau, der allerdings meist erst unter
dem ersten römischen Statthalter der Provinz Syrien, Aulus
Gabinius, ausgeführt wurde. Die Städte erhielten einen
relativ privilegierten Status, da sie für frei bzw. autonom
erklärt wurden, was auch die weitgehende Wiederherstellung ihrer
alten Rechte bedeutete. Darauf weisen sowohl die Schilderung des
Josephus hin als auch die Tatsache, daß die meisten von ihnen
nach dem Zeugnis der erhaltenen Münzen und Inschriften den Titel
"pompeianisch" oder "gabinianisch" bzw. die entsprechende Ära
entweder im Jahre 63 v.Chr. oder kurz danach annahmen.
Damit waren sie als civitates liberae formell von Rom unabhängig,
wenn in diesem Status auch nicht gesichert durch ein
Vertragsverhältnis (foedus); faktisch standen sie dennoch unter
römischer Oberhoheit und waren insofern, wie in diesem Falle von
Josephus berichtet, auch dem römischen Provinzstatthalter
unterstellt. Die Autonomie galt für die inneren Angelegenheiten
wie Gesetzgebung, Gerichtshoheit, Erhebung von Zöllen, ebenso wie
keine römische Garnison als Zeichen der Unterwerfung in den freien
Städten stationiert wurde. Civitates liberae waren offenbar nicht
ausgenommen von indirekten Leistungen wie der Stellung von Schiffen
oder von Naturallieferungen (frumentum imperatum) als Ersatz für
unmittelbaren militärischen Beistand ( ), insofern also nicht
automatisch frei von jeglichen Leistungen für das römische
Reich. Befreit waren sie jedoch von direkten Steuern (tributa oder ),
die als Zeichen der Knechtschaft galten; hierin liegt damit der
entscheidende Unterschied zu den nichtprivilegierten Gemeinden, deren
innere Selbständigkeit zwar gleichfalls weitgehend
aufrechterhalten wurde, die aber direkte Steuern zu zahlen hatten.
Einige der solcherart von hasmonäischer Herrschaft befreiten
Städte werden von den Schriftstellern Plinius und Ptolemaios als
Angehörige der "Dekapolis" genannt, einer Art von Städtebund,
der offenbar in der Zeit des Pompeius entstanden ist. Zu nennen sind
hier Skythopolis - als einzige Stadt dieses Zusammenschlusses westlich
des Jordan -, Pella, Gadara, Hippos und Dion. Dazu kamen das ehemals
ituräische Kanatha sowie Philadelphia und Gerasa, die unter der
Herrschaft des Tyrannen Theodor gestanden hatten. Möglicherweise
gehörten auch Abila und das nicht eindeutig identifizierte Raphana
von Anfang an dazu; für Damaskus gilt das wahrscheinlich erst
später. Mit Ausnahme von Raphana und Damaskus ist für alle
genannten Städte die pompeianische Ära, beginnend mit der
Befreiung im Jahre 63 v.Chr., nachgewiesen; mit Ausnahme von Kanatha
und Damaskus bildeten die Territorien dieser Städte ein
zusammenhängendes Gebiet. Darüber und über den auch
für die anderen griechischen Städte geltenden Status der
Autonomie hinaus gibt es keine Hinweise auf die Organisationsstruktur
oder irgendeine Form von Zusammenschluß oder Zusammenarbeit
zwischen diesen Städten; möglicherweise war "Dekapolis" damit
nicht viel mehr als eine Bezeichnung für die Region.
3.4. Der Status Judäas nach der Neuordnung
Welchen genauen juristischen Status innerhalb des römischen
Einflußgebietes die Reste des hasmonäischen Reiches durch
Pompeius erhielten, ist aus den Quellen nicht genau ablesbar; strittig
ist vor allem die Frage, ob Judäa als abhängiger, aber
formell selbständiger Staat unter Hyrkanos II. als Ethnarch
weiterbestand, oder ob es in die Provinz Syrien eingegliedert und der
Aufsicht des dortigen römischen Statthalters unterstellt wurde.
Die einzige direkte Aussage zum neuen Status Judäas findet sich
bei Ammian: Verum has quoque regiones [scil. Palaestinae] pari sorte
Pompeius, Iudaeis domitis et Hierosolymis captis, in provinciae speciem
delata iuris dictione formavit. Diese Stelle kann jedoch kaum als
Argument für die Konstituierung als Provinz gelten, da historische
Genauigkeit wegen des zeitlichen Abstands von vier Jahrhunderten zu den
Ereignissen kaum noch angenommen werden kann. Plutarch und Diodor
erwähnen die Unterwerfung Judäas bzw. des Königs
Aristobulos II. Aus der Schilderung Plutarchs ergibt sich
außerdem, daß Syrien als Provinz eingerichtet wurde, nicht
jedoch, was nach der Unterwerfung mit Judäa geschah: Pompeius
"stieg selbst nach Syrien hinab und machte dieses Land mit der
Begründung, daß es keine rechtmäßigen Herrscher
habe, zur Provinz und zum Eigentum des römischen Volkes, unterwarf
Judäa und nahm den König Aristobulos gefangen." Für eine
ansatzweise Lösung der Frage ist daher zunächst
grundsätzlich zu klären, welche Merkmale bestimmend für
eine römische Provinz in republikanischer Zeit waren.
Grundsätzlich wurde eine römische provincia als ein
geographisch fest umrissenes Gebiet betrachtet, das in erster Linie als
Kompetenzbereich des Statthalters im militärischen Sinne galt.
Aufenthalt oder Operationen außerhalb dieses Gebietes waren
prinzipiell verboten; Ausnahmen von dieser Regel galten vor allem dann,
wenn ein Überschreiten der Grenzen aus militärischen oder
strategischen Gründen notwendig schien, beispielsweise um Unruhen
in angrenzenden Gebieten nicht auf die Provinz übergreifen zu
lassen. Da dem Statthalter in der Provinz nur wenige römische
Beamte zur Seite standen und der Aufbau einer römischen
Provinzialadministration dadurch kaum möglich war, wurden die bis
zur Eingliederung in das Römische Reich in dem jeweiligen Gebiet
bestehenden Verwaltungsstrukturen und Abgabensysteme weitgehend
unverändert übernommen, jedoch in einer Art Grundgesetz der
Provinz (lex provinciae) für jeden einzelnen Fall festgelegt.
Für die Provinzen bedeutete das die Aufrechterhaltung weitgehender
innerer Autonomie und Selbstverwaltung.
Anders als im Falle der abhängigen Königreiche und der
privilegierten civitates liberae bzw. foederatae beinhaltete diese
innere Eigenständigkeit jedoch nicht die Freiheit von der
statthalterlichen Gerichtsbarkeit und vor allem von der Zahlung
direkter Steuern; beides wurde betrachtet als Zeichen der Knechtschaft
und Unfreiheit, ebenso wie die Provinzialisierung allgemein als eine
"Perpetuierung der Dedition" bezeichnet werden kann. Konkret bedeutete
dies, daß die Einwohner der abhängigen Königreiche wie
der freien Städte nur indirekte Unterstützung für Rom
und insbesondere für das römische Heer zu erbringen hatten.
Die sogenannten civitates stipendiariae im nichtprivilegierten
Provinzgebiet mußten darüber hinaus - als wesentliches
Kennzeichen ihrer Untertänigkeit - regelmäßige direkte
Steuern (tributa oder stipendia) zahlen, die nach einem Ausspruch
Ciceros in vielen Fällen den Stellenwert einer
Kriegsentschädigung nach der Eroberung des betroffenen Gebietes
hatten: quasi victoriae praemium ac poena belli. Soweit es möglich
war, wurde zur Einschränkung des Verwaltungsaufwandes das von den
bisherigen Herrschern über das Gebiet praktizierte
Besteuerungssystem beibehalten. Diese Steuern wurden im allgemeinen
durch publicani eingetrieben, d.h. durch römische Bürger, die
die entsprechende Provinz als Steuerbezirk gepachtet hatten; die
Tätigkeit von publicani kann damit als sicherer Hinweis für
die Einrichtung einer Provinz gelten.
Bei der Neuordnung des hellenistischen Ostens wurden die
griechisch-hellenistischen Städte als Verwaltungseinheiten
bevorzugt; waren sie in dem entsprechenden Gebiet nicht vorhanden,
wurden zum Teil sogar neue Städte gegründet, zum Teil wurde
auf andere, überlieferte Verwaltungseinteilungen
zurückgegriffen. Ein entsprechendes Vorgehen ist auch im Falle des
ehemaligen Hasmonäerreiches zu beobachten. Wo hellenistische
Städte existierten, erhielten sie den privilegierten Status von
civitates liberae. Das übrige von den Römern territorial
stark eingeschränkte jüdische Kernland blieb in seiner
bisherigen Verwaltungsstruktur weitgehend unverändert.
Pompeius "ernannte (...) den Hyrkanos wieder zum Hohepriester, einmal
weil er sich bei der Belagerung als sehr hilfreich erwiesen, dann aber
ganz besonders, weil er das Landvolk, das sich anschickte, für
Aristobulos zu den Waffen zu greifen, davon abgehalten hatte."
Hyrkanos' Wiedereinsetzung wird von Josephus also mit der
Unterstützung begründet, die dieser Pompeius geleistet habe.
Daneben dürfte auch eine Rolle gespielt haben, daß Hyrkanos
schon vor der Belagerung Jerusalems als der für römische
Zwecke Geeignetere der beiden Brüder gegolten hatte. Weitere
Titel, wie etwa den des Königs, den Hyrkanos von 67 v.Chr. bis zu
seiner Absetzung durch Aristobulos II. getragen hatte, erwähnt
Josephus in seiner Schilderung der Ereignisse nicht. Pompeius
gewährte dem Hasmonäer diesen Königstitel mit Sicherheit
nicht - so wurde erst Herodes 40 v.Chr. zum König von Judäa
erhoben -; stattdessen erhielt er den Status eines Ethnarchen, also
eines untergeordneten Fürsten, wie ihn die Hasmonäer auch bis
zu ihrer Übernahme des Königstitels gegen Ende des 2.
Jahrhunderts v.Chr. innegehabt hatten.
Damit blieb die innere Verwaltung Judäas, die traditionell auf der
Autorität des Hohenpriesters in Jerusalem beruhte, weitgehend
unverändert und unabhängig von der römischen Oberhoheit
bestehen. Ob auch das Recht der Prägung eigener Münzen
erhalten blieb, ist unklar; daß aber vergleichsweise viele
Münzen, auch vieler unterschiedlicher Typen, Hyrkanos II.
zugeschrieben werden, weist darauf hin, daß die jüdische
Münzhoheit auch nach 63 v.Chr. weiterbestand. Da jedoch, wie oben
gezeigt wurde, sowohl in den indirekt als auch in den direkt von Rom
beherrschten Gebieten, d.h. in abhängigen Staaten wie in
Provinzen, der römische Einfluß auf die innere Verwaltung
gering blieb, ist so weit noch keine eindeutige Zuordnung Judäas
zu einer dieser Statusgruppen möglich. Aufzuzeigen ist
zunächst, welche hoheitlichen Eingriffe der römischen
Besatzungsmacht bzw. Pompeius' in diesem Falle nachzuweisen sind.
Nach der Eroberung Jerusalems wurden mit Hyrkania, Machaerus und
Alexandreion die wichtigsten Burgen des Landes geschleift, ebenso wie
die Befestigungsmauern der Hauptstadt; die Mauern des Jerusalemer
Tempels blieben zu diesem Zeitpunkt noch bestehen, sie fielen erst bei
der erneuten Eroberung Jerusalems im Jahre 70 n.Chr. Deutlich zeigt
sich hier die Ausübung der absoluten Verfügungsgewalt, die
die Römer aufgrund der Dedition über den Hasmonäerstaat
gewonnen hatten und die sie nun dazu nutzten, die Grundlagen seiner
militärischen Macht zu beseitigen, um eine etwaige Erhebung gegen
die römische Herrschaft zu verhindern oder zu erschweren. Auch der
bisherige Herrscher Aristobulos blieb als Geisel mit seiner Familie in
Haft und wurde später auf Pompeius' Triumphzug des Jahres 61
v.Chr. in Rom gezeigt.
Als "sichtbarstes Zeichen der verlorenen Unabhängigkeit" wurden
Jerusalem und das jetzt noch dazugehörige Land der Tributpflicht
unterworfen. Auch wenn Josephus in den Antiquitates nur von der
Tributpflicht Jerusalems spricht, ist doch davon auszugehen, daß
dies auch für das gesamte den Juden noch verbliebene Gebiet galt,
sein Bericht im Bellum hier also korrekter ist. Neben der
größeren Wahrscheinlichkeit spricht dafür vor allem,
daß das jüdische Gebiet traditionell als ein einziges
Gemeinwesen organisiert und administrativ der Stadt Jerusalem
unterstellt war: "Jerusalem war der verfassungsmäßige
Ausdruck des gesamten Landes."
Hinweise auf die Höhe und Erhebungsart des Tributes finden sich
nur spärlich in den Quellen; es scheint aber so zu sein, daß
römische Steuerpächter (publicani) die Einziehung der Steuern
übernahmen. So heißt es bei Cicero: quam cara dis
immortalibus [Iudaea] esset docuit, quod est victa, quod elocata, quod
serva facta, was hier nur heißen kann, Judäa sei als
Steuerbezirk verpachtet worden. Entsprechend wandte Cicero sich
später auch gegen Gabinius als Gouverneur Syriens mit dem
Argument, er habe die publicani ruiniert und sie tradidit in servitutem
Iudaeis et Syris, nationibus natis servituti. Aus diesen Angaben
muß geschlossen werden, daß Steuerpächter schon vor
Gabinius' Zeit als Gouverneur, d.h. zwischen 63 und 58 v.Chr. in Syrien
und Judäa tätig waren, da er sie in seiner Amtszeit massiv in
der Verfolgung ihrer Tätigkeit behinderte, ohne allerdings das
System der Steuereintreibung auf eine andere Grundlage zu stellen.
In seleukidischer Zeit waren in Syrien, so auch in Judäa, unter
anderen eine Ertragssteuer in Höhe von einem Drittel bis zur
Hälfte des Ernteertrages, eine Grundsteuer als Zehnter, eine
Kopfsteuer, Zölle und indirekte Steuern erhoben worden. Die
Hasmonäer hatten dieses System weitgehend unverändert, doch
in ermäßigter Höhe, übernommen, als Judäa
seine Unabhängigkeit von Syrien errang; auch die Römer
behielten es nach der Eroberung des Landes zunächst bei. In den
Quellen findet sich eine Angabe bei Appian, der im 2. Jahrhundert
n.Chr. schrieb, die Juden hätten aufgrund des Widerstands, den sie
der römischen Herrschaft seit Pompeius geleistet hätten, eine
höhere Kopfsteuer ( , d.h. tributum capitis) zu zahlen als
beispielsweise die benachbarten Syrer, die jährlich 1% ihres
Vermögens als Steuer abgeben müßten. Ob diese Angabe
auch für die Zeit direkt nach der Eroberung durch Pompeius
zutrifft, ist ohne weitere Informationen kaum zu entscheiden; durchaus
wahrscheinlich ist aber, daß dies nicht die einzige erhobene
Steuer war und daß der Tribut im Falle Judäas schon zu
diesem Zeitpunkt als poena belli, als eine Strafe für den gegen
die Römer geführten Krieg vergleichsweise hoch angesetzt war.
Die überwiegende Mehrheit der Forschung geht davon aus, daß
Judäa 63 v.Chr. noch nicht als Provinz unter einem eigenen
Gouverneur konstituiert oder der von Pompeius zu diesem Zeitpunkt
eingerichteten Provinz Syrien zugewiesen wurde. Stattdessen habe es als
formell eigenständiger, de facto aber von Rom abhängiger
Staat weiterbestanden und sei nur der zweifellos bestehenden
Oberaufsicht des römischen Statthalters in Syrien unterstellt
gewesen; daß Judäa tributpflichtig war, wird von diesen
Autoren nicht als im Gegensatz zu dieser Auffassung stehend angesehen.
So konstruiert beispielsweise Dahlheim eine "Form der
außerprovinzialen Untertänigkeit", die auf Judäa
angewandt worden sei; ähnlich nimmt Schalit "eine Zwischenstellung
zwischen Selbst- und unmittelbarer Provinzialverwaltung (...) als
Vorstufe zu einer späteren Provinzialherrschaft" an. Grundlage
dieser Auffassung ist vor allem die etwas irreführende
Formulierung des Josephus, Pompeius habe die griechischen Städte
für frei erklärt und sie der Provinz Syrien zugeordnet -
woraus gefolgert wird, Judäa müsse in bezug zur Provinz
Syrien einen anderen Status als diese Städte gehabt haben, da
seine Angliederung an die Provinz Syrien in den entsprechenden
Textpassagen nicht erwähnt ist. Zur Begründung wird
insbesondere angeführt, daß den römischen
Sicherheitsinteressen durch die indirekte Beherrschung (d.h. die
Kontrolle durch den Gouverneur in Syrien) Genüge getan worden sei,
während eine formelle Annexion von vornherein den jüdischen
Widerstand gegen die römische Herrschaft hervorgerufen hätte.
Zudem sei eine später zu erfolgende Provinzialisierung vorbereitet
worden durch die Herabsetzung des Status Judäas wie auch durch die
Einschränkung des jüdischen Territoriums.
Dem entgegen ist jedoch insbesondere die Tributpflicht Judäas als
entscheidendes Kennzeichen einer Provinzialisierung zu betrachten, weil
sie nach römischem Verständnis der wesentliche Unterschied
zwischen einem formell immer noch unabhängigen Satellitenstaat und
einer römischen Provinz war. In der Tributpflicht liegt auch das
eigentliche Unterscheidungsmerkmal zwischen dem Status der von Pompeius
privilegierten griechischen Städte und Judäa; entsprechend
dürfte die fragliche Josephus-Stelle eher so zu verstehen sein,
daß die griechischen Städte zwar befreit wurden im Sinne von
Tributfreiheit, aber trotzdem und genauso wie Judäa der Provinz
Syrien untergeordnet wurden, weshalb dieser Tatbestand von Josephus
extra erwähnt wurde. Von einer Eingliederung Judäas in die
syrische Provinz ist auch deshalb auszugehen, weil die Errichtung einer
Provinz Judäa mit einem eigenen Gouverneur und eigener Verwaltung
für diese Zeit noch nicht nachgewiesen werden kann.
Auf der anderen Seite kann die Aufrechterhaltung der weitgehenden
Selbstverwaltung kaum als Argument für den Status eines
abhängigen Fürstentums gelten, da dies - mit Ausnahme von
Tributpflicht und Gerichtshoheit - für alle politischen Einheiten
innerhalb der römischen Provinzen der republikanischen Zeit
zutrifft. Der römische Statthalter war dabei trotzdem berechtigt,
wesentliche Veränderungen vorzunehmen, wenn dies im Interesse Roms
erforderlich war; so hat Gabinius als Statthalter von Syrien im Jahre
58 v.Chr. die gesamte Verwaltungsstruktur in Judäa neu
organisiert. Auch wenn Statthalter einer Provinz zur Aufrechterhaltung
der Ruhe und Ordnung grundsätzlich berechtigt waren, in
Nachbargebieten einzugreifen, ist doch anzunehmen, daß die
Berechtigung zu einer so weitgehenden Neuordnung sich aus der
Zugehörigkeit Judäas zur Provinz Syrien ergab.
4. Zusammenfassung
Mit Aristobulos I. (104 - 103 v.Chr.) begann in Judäa die
insgesamt etwa vierzig Jahre dauernde Phase des Königtums der
Hasmonäer. Eines der wesentlichen Kennzeichen dieser Zeit war die
kontinuierliche Erweiterung des jüdischen Machtbereiches, bis das
Hasmonäerreich am Ende der Regierung Alexander Jannaios' (103 - 76
v.Chr.) zu einem der bedeutendsten Staaten der Region aufgestiegen war.
Diese Ausrichtung der Politik allein am Ausbau der weltlichen Macht wie
auch die mit der ständigen Kriegführung verbundenen
Belastungen für die Bevölkerung führten im Innern
allerdings zum wachsenden Widerstand des Volkes, der schließlich
in einem sechsjährigen Bürgerkrieg mündete. Träger
des Widerstandes waren vor allem die Pharisäer, eine jüdische
Sekte, die ihr Ziel in einer Ausrichtung des gesamten Lebens an den
Vorschriften der jüdischen Religion sah. Als ihnen unter Alexandra
Salome (76 - 67 v.Chr.) weitgehender Einfluß auf die Lenkung des
Staates zugestanden wurde, führte dies zur Beruhigung der Lage.
Nach Alexandras Tod lebten die Auseinandersetzungen jedoch wieder auf,
da von ihren Söhnen Hyrkanos II. und Aristobulos II. beide die
Thronfolge beanspruchten.
Etwa zur gleichen Zeit brachten die Römer das ehemals
seleukidische Syrien zunächst als abhängiges Königreich,
ab 64 v.Chr. dann als Provinz unter ihren Einfluß. Damit
mußte sich das römische Interesse automatisch auch auf das
benachbarte jüdische Königreich richten, dessen Lage es zu
einem strategisch bedeutsamen Gebiet am Mittelmeer machte. Den
Anlaß zur Intervention boten die um den hasmonäischen Thron
streitenden Parteien, die Pompeius um Unterstützung baten. Dieser
entschied sich für Hyrkanos und belagerte im Sommer 63 v.Chr. den
Jerusalemer Tempelberg, da die Anhänger Aristobulos' sich dem
nicht beugen wollten. Die Eroberung des Tempels bedeutete das Ende der
selbständigen Existenz des Hasmonäerreiches, das nach der
Unterwerfung nicht in seiner bisherigen Form wiederhergestellt wurde.
Pompeius gliederte das gesamte Gebiet in die Provinz Syrien ein, wobei
die bestehenden griechischen Städte an der Küste und im
Transjordanland den Rang von civitates liberae erhielten. Damit waren
sie von der bisher bestehenden hasmonäischen Herrschaft befreit
und trotz ihrer Zugehörigkeit zur Provinz weder der Tributpflicht
noch der römischen Gerichtsbarkeit unterworfen. Im Gegensatz dazu
erhielt Hyrkanos II. für das ihm verbleibende Herrschaftsgebiet
zwar den Hohepriester- und Ethnarchentitel und die damit verbundene
weitgehende innere Selbständigkeit, mußte aber Tribut an Rom
zahlen. Da im Gegensatz zu den Freistädten und abhängigen
Königreichen allein die nichtprivilegierten Gebiete einer Provinz,
die civitates stipendiariae, der Tributpflicht unterlagen, ist mit
einiger Sicherheit davon auszugehen, daß dieser Status auch auf
das Judäa des Jahres 63 v.Chr. zutraf. Das bedeutet, daß das
ehemalige Hasmonäerreich nicht - wie häufig angenommen - als
juristisch eigenständiger, doch faktisch von Rom abhängiger
Staat weiterbestand, sondern daß es ebenso wie die griechischen
Städte der Provinz Syrien zugeordnet wurde.
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